Was bedeutet die Bezeichnung Fachanwalt?

Ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisbar über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, darf als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts führen. Die Berechtigung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Fachanwälte müssen u.a.:

  • mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein
  • einen umfassenden Theoriekurs mit abschließender Prüfung erfolgreich absolvieren
  • sich jährlich auf dem jeweiligen Fachgebiet fortbilden

 

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