Stefan Klein erhielt bereits 1987 seine Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg.
Er verfügt über exzellente Kontakte in die Hamburger Wirtschaft und berät Mandanten in den vielfältigen Fragen des Vertrags- und Arbeitsrechtes.
Insbesondere die streitschlichtende Betreuung von Firmen zeichnet ihn aus. So liegt sein Schwerpunkt in der Beratung zur Verhinderung zeitaufwendiger Prozesse.
Büro Reinfeld
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MARION BOLFELD Rechtsanwältin, Notarin
TORSTEN FUHR Rechtsanwalt
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STEFAN KLEIN Rechtsanwalt
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